SpezialgebieT
Arbeitsrecht
Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in Klagenfurt
Im Rahmen unserer besonderen Spezialisierung im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitnehmer bei der Durchsetzung von laufenden Ansprüche gegenüber Arbeitgebern und solchen aus der Beendigung von Dienstverhältnissen (fristlose Entlassung, vorzeitiger Austritt, Kündigung, einvernehmliche Auflösung etc.), als auch Arbeitgeber bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Wir unterstützen Klienten bei der Erstellung von Dienstverträgen, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen und beraten sie in allen sonstigen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes. In diesen Bereichen sind wir beispielsweise unterstützend tätig bei der Ausformulierung von individuellen Vereinbarungen im Rahmen des Dienstverhältnisses, wie auch bei dessen Beendigung, sowie bei der Ausarbeitung kollektiver Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen).
Sie sind Arbeiter oder Angestellter und haben von Ihrem Dienstgeber eine Kündigung oder eine Entlassung erhalten oder haben berechtigt Ihren Austritt aus dem Dienstverhältnis erklärt. Sie wissen nicht, ob und in welchem Umfang Sie Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstgeber geltend machen können.
Als Anwälte für Arbeitsrecht in Klagenfurt überprüfen wir Ihre möglichen Ansprüche auf Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und allenfalls bestehende Abfertigungsansprüche. Wir prüfen für Sie auch, ob Sie Ihre Kündigung oder Entlassung beim Arbeitsgericht wegen Sozialwidrigkeit, einem verpönten Kündigungsmotiv bzw. Diskriminierung anfechten können.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei.
Sie sind Arbeitgeber und beabsichtigen, das Dienstverhältnis zu einem Ihrer Arbeiter oder Angestellten aufzulösen. Wir beraten Sie im Rahmen der Auflösung von Dienstverhältnissen, angefangen von der einvernehmlichen Auflösung, über die Kündigung, bis hin zur Entlassung und klären Sie über Kündigungstermine und Kündigungsfristen gerne auf. Gerade bei einer im Raum stehenden Entlassung ist es notwendig, unverzüglich zu handeln. Als Ihre Experten im Arbeitsrecht in Klagenfurt stehen wir Ihnen in solchen Fällen auch für kurzfristige Termine und/oder telefonische Auskünfte gerne zur Verfügung.
Nur gegenseitiges Verständnis kann ein erträgliches Verhältnis schaffen. Dem, der aufrichtig seinen Standpunkt vertritt, muss auch Glauben geschenkt werden.
Robert Bosch